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Neue Website

20.10.2023

Entdecken Sie unsere brandneue Homepage! 🌐

Wir sind begeistert, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere frisch gestaltete Website jetzt live ist und nur darauf wartet, von Ihnen erkundet zu werden. Wir haben hart daran gearbeitet, ein verbessertes Online-Erlebnis für Sie zu schaffen und sind stolz darauf, Ihnen die Ergebnisse präsentieren zu können.

Was erwartet Sie auf unserer neuen Homepage?

  • 🚀 Ein modernes und benutzerfreundliches Design, das Ihre Navigation vereinfacht.
  • 🌟 Aktuelle Informationen zu unseren Produkten und Dienstleistungen.
  • 💡 Interaktive Funktionen, um mehr über unser Unternehmen zu erfahren.
  • 📱 Eine mobiloptimierte Version für unterwegs.

Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel, und die neue Homepage ist ein weiterer Schritt in diese Richtung. Willkommen auf unserer neuen Website!

monatliche Funktionsprüfung der Feststellanlagen

08.09.2023

Durch die Einführung der DIN 14677 können für die Betreiber von Brandschutztüren Erleichterungen bei der Überprüfung der Feststellanlagen in Anspruch genommen werden. Wurden in der Vergangenheit ausschließlich die DIBT- Normen berücksichtigt, sind nun zusätzlich, je nach Einbauzeitraum der Feststellanlage, Prüfungsintervalle von mtl. bzw. ¼- jährlich möglich.

Wir können Ihnen hierbei helfen, erhebliche Kosten zielgerichtet und baurechtlich konform einzusparen.

Phase 1: Wir katalogisieren zunächst ihre gesamten Feststellanlagen. Hierzu zählen die in der Regel bekannten, geöffneten und im Brandfall, schließenden Brand- und Rauchschutztüren. Ferner, aber nicht immer im Fokus des Betreibers, zählen hierzu auch Brandschutztore, Brandschutzvorhänge und nicht zuletzt automatisierte Brandschutztüren.

Phase 2: Durch unterschiedliche Markierungen der Feststellanlage wird von uns festgelegt, ob eine künftige Prüfung noch mtl. durchzuführen ist, oder aber die DIN 14677 in Betracht gezogen werden kann, die eine ¼- jährliche Prüfung zulässt.

Phase 3: Nach Abschluss des Turnus, erhalten Sie von uns eine rechtssichere Dokumentation mit den aufgezeichneten Prüfergebnissen zur

  1. weiteren Durchführung der regelmäßigen Prüfungen intern
  2. weitere Durchführung der Arbeiten durch einen externen Dienstleister.

Wir versehen ihre Türen zunächst mit Barcodes. Hinter dem Code sind ART/ STANDORT/TÜRNR. und PRÜFERGEBNISSE in einer Software hinterlegt. Das Einlesen der Türe erfolgt einfach und schnell über ein Scanverfahren. Sie haben zu jeder Zeit die aktuellen Prüfergebnisse und eine rechtssichere Dokumentation.

Im Rahmen einer Kosten- Nutzenrechnungen zeigen wir Ihnen gerne im Anschluss an unsere Leistungen auf, welcher künftige Weg für Sie der rechtlich sichere, bzw. wirtschaftliche Weg, sein kann.

Das Verfahren hat den Vorteil, dass nur noch in etwa 40% der sonst üblichen Zeit, für die Prüfungen nötig ist.

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