Klärung Leistungsumfang Servicetechniker (Einsatz beim Kunden)
Zweck: Vermeidung von Missverständnissen zu Leistungsumfang, Zusatzleistungen und Kosten beim Kunden. 1) Grundsatz Der Servicetechniker führt beim Kunden ausschließlich die beauftragten Leistungen gemäß Lieferschein aus. Zusatzleistungen dürfen nicht eigenständig begonnen oder zugesagt werden, wenn der Leistungsumfang unklar ist. 2) Vorgehen bei Unklarheiten vor Ort Sobald Unklarheiten auftreten (z. B. fehlende Infos, abweichende Situation, zusätzliche Arbeiten […]
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