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		Brandschutzklappen mit Asbest
Umgang mit Klappen vor Baujahr 1988 – Asbestverdacht beachten
Bitte beachten: In der beigefügten Auflistung sind Klappen aufgeführt, bei denen das Baujahr vor 1988 liegt. Bei diesen Bauteilen ist besondere Vorsicht geboten, da ein Verdacht auf Asbestbelastung bestehen kann.
Eine Prüfung oder Bearbeitung darf nur erfolgen, wenn verbindliche und vollständige Nachweise zur Asbestfreiheit vorliegen.
In solchen Fällen ist zwingend sicherzustellen, dass entsprechende Dokumente vom Betreiber oder Eigentümer vorgelegt werden. Diese Unterlagen sind zu kopieren und gemeinsam mit den Prüfunterlagen an uns weiterzuleiten.
Die Einhaltung dieser Vorgabe ist aus sicherheits- und haftungsrechtlichen Gründen unerlässlich.
