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Klärung Leistungsumfang Servicetechniker (Einsatz beim Kunden)

Zweck: Vermeidung von Missverständnissen zu Leistungsumfang, Zusatzleistungen und Kosten beim Kunden.

1) Grundsatz

Der Servicetechniker führt beim Kunden ausschließlich die beauftragten Leistungen gemäß Lieferschein aus. Zusatzleistungen dürfen nicht eigenständig begonnen oder zugesagt werden, wenn der Leistungsumfang unklar ist.

2) Vorgehen bei Unklarheiten vor Ort

Sobald Unklarheiten auftreten (z. B. fehlende Infos, abweichende Situation, zusätzliche Arbeiten gewünscht), ist unverzüglich zu klären:

  1. Projektleiter kontaktieren und Leistungsumfang abstimmen.
  2. Wenn Projektleiter nicht erreichbar: Abstimmung mit Dispo oder einem anderen verantwortlichen Mitarbeitenden im Büro.

Ohne diese Abstimmung werden keine zusätzlichen Arbeiten begonnen.

3) Abstimmung mit dem Kunden (bei Bedarf / im Zweifel)

Wenn sich ergibt, dass Leistungen außerhalb des ursprünglichen Auftrags erforderlich oder gewünscht sind, gilt:

  • Leistungsumfang und zusätzlich anfallende Kosten müssen vor Ausführung mit dem Kunden abgestimmt werden.
  • Erst nach klarer Freigabe (mündlich vor Ort + Dokumentation, sofern möglich) dürfen Zusatzleistungen durchgeführt werden.

4) Dokumentation

Die Klärung ist kurz zu dokumentieren (z. B. im Servicebericht/Ergebnisprotokoll):

  • Ansprechpartner (Projektleiter/Dispo/Büro + Kunde)
  • vereinbarter Leistungsumfang
  • ggf. Zusatzkosten / Freigabe
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